Ich möchte Sie ermuntern, für den Fall der Urteilsunfähigkeit rechtzeitig vorzusorgen.
Sie können mit Hilfe einiger Broschüren, beispielsweise vom Bundesministerium der Justiz oder Justizministerium des Landes Nordrhein-Wesfalen, die Aufgaben und Tätigkeit der Betreuung regeln. Diese Broschüren sind damit ein Ratgeber sowohl für diejenigen, die vorsorgen wollen, als auch für diejenigen, die sich als Betreuerin oder Betreuer engagieren möchten. Sie können diese Broschüre wahlweise bei mir erhalten.
Darüber hinaus können wir gemeinsam Ihre relevanten Bereiche beleuchten oder gegebenenfalls Hilfe hinzuziehen, wenn rechtliche oder steuerrechtliche Anliegen zu klären sind.
Können Sie keine eigene Vorsorgevollmacht mehr erteilen oder verfassen? Sie können Ihre Wünsche gemeinsam mit Ihrem Notar verfassen. Auch Betreuungsstellen helfen gerne weiter. Rufen Sie mich gerne an und ich begleite Sie ein Stück weit Ihres Weges.
Alle Rechte vorbehalten Eva-Maria Schulze, ems-menden.de